18. Ausnahmen CDW, FDW und WUG
Die folgenden Gebühren werden dem Kunden direkt in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob er die CDW, FDW und WUG akzeptiert hat: Schäden im Inneren des Fahrzeugs, Zerstörung oder Verlust von Schlüsseln und Sekundärschlüsseln, Scheibenwischer, Chassis, Rädern, Radioantenne, CD-Player, Radio, Beschädigungen an Fahrzeugschlössern, Wagenheber, Tankdeckeln, Aschenbechern und Schubladen, Schäden und Abnutzungen an Tapeten, Innengriffen, Fahrzeughimmel, Schäden durch Nutzung eines Dachgepäckträgers oder Gepäck auf diesem, Rückgabe extrem verschmutzten Fahrzeugs, Verlust oder Zerstörung von persönlichen Gegenständen im Fahrzeug, mechanische Schäden und Schäden aufgrund schlechter oder falscher Kraftstoffqualität, Schäden durch Fahrlässigkeit des Fahrers, Schäden an oder Verlust von Kindersitzen, Schäden an der Fahrzeugbatterie aufgrund vergessener Geräte, Leuchten usw., Schäden an der Unterseite des Fahrzeugs, Verlust oder Vernichtung von Dokumenten und Fahrzeugkennzeichen. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich und muss einen durchbohrten oder beschädigten Reifen nicht ersetzen.
Die Abschleppkosten werden von keinem Versicherungsschutz gedeckt. SkiathosFineCars trägt keine Kosten in Bezug auf Taxis, Unterkunft und Telefon.
SkiathosFineCars haftet nicht für Personen, die unter dem Einfluss von Spirituosen und Betäubungsmitteln fahren, absichtlich Schäden verursachen, von der Straße fahren, ohne die erforderliche Sorgfalt und Aufmerksamkeit fahren oder für Schäden aufgrund von Fahrlässigkeit und Verletzung der Straßenverkehrsordnung.
Der Mieter übernimmt bei solchen Ansprüchen die volle Verantwortung.
Nicht gemeldete Schäden oder Unfälle am Fahrzeug können als Fahrlässigkeit betrachtet werden. Dies kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden.